Was sind RECs und andere Energy Attribute Certificates (EACs)?
Energieattribut-Zertifikate sind vertragliche Instrumente mit Informationen über den Stromverbrauch: z. B. Herkunftsnachweise (EU) oder Renewable Energy Certificates (USA).
In Deutschland werden ab Anfang 2021 die ersten EEG-Anlagen ihre staatliche Förderung verlieren. Doch wie geht es nach der Förderung mit den Anlagen weiter, und welche Möglichkeiten haben die Betreiber?
Post-EEG-Anlagen sind Kraftwerke, die nach § 19 EEG 2017(Erneuerbaren-Energien-Gesetz) keinen Anspruch mehr auf staatliche Förderung haben. Post-EEG bezeichnet den Zeitraum, in dem Anlagen nach 20 Jahren ihren Anspruch auf die EEG-Vergütung verlieren. Die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen haben am 1. Januar 2021 ihre Förderung verloren. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Einspeisevergütungen und Marktprämien.
ÜBERBLICK
Wie geht es nach Auslauf der Förderung zum Beispiel mit Windkraftanlagen weiter? Das EEG schafft die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Energieversorgung. Deshalb fallen Post-EEG-Anlagen nach dem Ende des Förderzeitraums nicht völlig aus dem Geltungsbereich des Gesetzes heraus. Das heißt, das Kraftwerk wird weiterhin für den Netzzugang priorisiert und gegebenenfalls für die Abschaltung entschädigt. Mit dem Ende der EEG-Förderung kann der Anlagenbetreiber aus verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für den Weiterbetrieb wählen.
Eine weitere Möglichkeit für eine Nachfolgelösung ist die Direktvermarktung. In diesem Fall muss der Anlagenbetreiber selbstständig einen Direktvermarkter finden. Der Direktvermarkter übernimmt dann die kommerzielle Vermarktung des Stroms auf den Stromgroßhandelsmärkten. Darüber hinaus muss der Anlagenbetreiber dafür sorgen, dass seine Anlage je nach installierter Leistung mit der richtigen Messtechnik ausgestattet ist.
Eine Möglichkeit ist ein Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) zwischen dem Betreiber der Anlage für erneuerbare Energien und einem Abnehmer. Der Vorteil dieser langfristigen Lieferverträge ist, dass sie häufig auf der Grundlage eines festen Preises für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Der Anlagenbetreiber erhält Vermarktungserlöse ohne Risiko von Marktpreisschwankungen. Bei fremdfinanzierenden Banken ist ein stabiler Cashflow zwingend erforderlich, um bessere Konditionen (z.B. niedrigerer Schuldendienstdeckungsgrad, DSCR) und damit niedrigere Stromgestehungskosten (LCOE) zu erhalten.
Es gibt zwei Arten von PPAs:
In Ländern ohne staatliche Subventionen, wie z. B. den USA, sind PPAs bereits etabliert.
Die bestehende Anlage wird komplett demontiert und neu aufgebaut. Danach kann der Anlagenbetreiber erneut eine Förderung über das EEG oder PPAs beantragen, um den Stromabsatz über die Zeit zu fixieren. In den vergangenen Jahren stiegen die Subventionen aufgrund des geringen Wettbewerbs auf dem Markt wieder an, da die Genehmigung neuer Windparks stark eingeschränkt war. Dies hat sich 2020 geändert, seitdem ist es zu niedrigeren Auktionsergebnissen gekommen, was PPAs zu einer attraktiven Abnahmealternative macht.
Die letzte der oben genannten Optionen ist die Demontage des Kraftwerks. In diesem Fall wird die Anlage vollständig demontiert und abgebaut. Diese Option wird nur für alte Anlagen genutzt, deren Weiterbetrieb vollständig eingestellt oder der Pachtvertrag gekündigt wird.
Wir von Think RE helfen Betreibern bei der Wiedervermarktung ihrer Post-EEG-Anlagen. Dank unseres umfangreichen Netzwerks aus unternehmerischen Stromabnehmern und Energieversorgern finden wir für Sie den passenden Partner für ein PPA. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung des optimalen Volumens und der Preisgestaltung für Ihr Projekt, unabhängig davon, ob es sich um ein PPAs für Unternehmen oder für Stromversorger handelt. Unsere Erfahrungen mit Financial Engineering ermöglichen uns auch dabei, Sie im Falle einer Fremfinanzierung zu unterstützen. Außerdem helfen wir unseren Partnern bei der Umsetzung zusätzlicher Absicherungsstrategien (z. B. Wetterversicherungen).