Was sind RECs und andere Energy Attribute Certificates (EACs)?
Energieattribut-Zertifikate sind vertragliche Instrumente mit Informationen über den Stromverbrauch: z. B. Herkunftsnachweise (EU) oder Renewable Energy Certificates (USA).
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem, mit dem Investitionen in nachhaltige Projekte gelenkt werden sollen. Sie wurde im Juni 2020 veröffentlicht und wird einen erheblichen Einfluss auf die Klimastrategien von Unternehmen und Institutionen haben.
Ab Januar 2022 müssen Finanzmarktteilnehmer angeben, wie und in welchem Umfang ihre Finanzprodukte mit der EU-Taxonomie konform sind. Auch für bedeutende kapitalmarktorientierte Unternehmen und Kreditinstitute sowie für Versicherungsunternehmen gelten zusätzliche Offenlegungspflichten.
ÜBERBLICK
Nach dem Pariser Abkommen zum Klimawandel enthält die EU-Taxonomie nun auch Ziele für Unternehmen und Institutionen. Nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten müssen zu einem dieser sechs Umweltziele beitragen:
Ein wesentlicher Beitrag zu einem Ziel darf keinem anderen Ziel schaden. Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Transparenz darüber zu schaffen, was eine nachhaltige Aktivität beabsichtigt, um Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken.
Damit hat die Verordnung direkte Auswirkungen auf die Aktivitäten von Institutionen im Hinblick auf ihre Klimastrategie. Unternehmen werden in Zukunft einem zunehmenden Druck ausgesetzt sein, nicht nur seitens der Politik, sondern vor allem vom Kapitalmarkt, z.B. von Investoren, die immer stärker auf nachhaltige Investments setzen werden.
Die Risikokapitalgesellschaft Acton Capital Partners zum Beispiel hat sich verpflichtet, nur noch mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nachhaltiges Wachstum anstreben. Im Jahr 2020 hat Acton Capital gemeinsam mit 20 führenden europäischen Risikokapitalfirmen eine Nachhaltigkeitsklausel entwickelt. Diese Initiative soll alle neu finanzierten Unternehmen dazu verpflichten, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um CO2-neutral zu werden.
Die EU-Taxonomie konzentriert sich auf die Wirtschaftsaktivitäten, die am stärksten zu Treibhausgasemissionen beitragen. Diese Tätigkeiten wurden bereits im Jahr 2017 nach ihrem Beitrag zu den Treibhausgasemissionen priorisiert. In Zukunft können weitere Tätigkeiten in die grüne Taxonomie der EU aufgenommen werden.
Bislang fällt eine Vielzahl von Branchen unter die Verordnung. Diese Branchen wurden nach der NACE klassifiziert. Dabei handelt es sich um eine Kategorisierung der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union (EU), die von der französischen Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne abgeleitet ist .
Nach der EU-Taxonomie-Richtlinie sind etwa 90 % der Industriezweige für die Treibhausgasemissionen in Kontinentaleuropa verantwortlich. Das nachstehende Diagramm zeigt die Industriesektoren mit dem größten Anteil an den Emissionen.
Wie Schaubild 1 zeigt, sind die Sektoren Energie, verarbeitendes Gewerbe sowie Transport und Lagerung die wichtigsten Emissionsquellen. Sie machen fast 70 % aller Kohlenstoffemissionen aus.
Die NACE-Kategorisierung hat jedoch auch einen Nachteil. Die Tätigkeiten von Unternehmen außerhalb der EU lassen sich danach nur schwer einordnen. Außerdem werden einige Sektoren mit hohen Emissionswerten, wie etwa die Papierindustrie, nicht berücksichtigt. Die esg-Taxonomie der EU ist also noch verbesserungswürdig.
Für die einzelnen Industriezweige legt die Taxonomie so genannte Schwellenwerte fest. Diese geben an, wie viele Tonnen Kohlenstoffemissionen pro Tonne hergestelltem Produkt ein Unternehmen produzieren darf.
Tabelle 1 zeigt die Taxonomieschwellenwerte für das verarbeitende Gewerbe und einige seiner Unterklassifikationen nach der NACE.
Der Schwellenwert für die Aluminiumherstellung liegt beispielsweise bei 1,51 t/CO2/t. Das bedeutet, dass eine Tonne des hergestellten Produkts maximal 1,51 Tonnen CO2 erzeugen darf.
Welche Folgen es für ein Unternehmen hat, wenn sein CO2-Wert über dem Schwellenwert seines Sektors liegt, ist in der EU-Taxonomieverordnung nicht festgelegt. Die Aluminiumsparte des norwegischen Aluminiumherstellers Norsk Hydro hatte z. B. einen Emissionswert von 2,24 tCO2/t Produkt (laut Nachhaltigkeitsbericht 2020). Damit überschritt Norsk Hydro den in der Verordnung festgelegten Schwellenwert. Nach der aktuellen Fassung der EU-Taxonomie muss das Unternehmen jedoch keine schwerwiegenden Konsequenzen befürchten.
Ein Unternehmen hat verschiedene Möglichkeiten, seine CO2-Emissionen, insbesondere die Scope-2-Emissionen, zu reduzieren und der EU-Taxonomie zu entsprechen. Die Nutzung sauberer Energie ist von grundlegender Bedeutung, wie wir in unserem letzten Blog beschrieben haben: Vier Wege zur Verringerung Ihres CO2-Fußabdrucks. Darin haben wir die besten Instrumente zur Erreichung von Kohlenstoffneutralität vorgestellt. Dazu gehören Energie-Attribut-Zertifikate (EACs), Green Tariffs, Power Purchase Agreements (PPAs) und Direktinvestitionen.
Von den vier Methoden, die wir in unserem letzten Blog vorgestellt haben, gehören PPAs zu den nachhaltigsten und glaubwürdigsten Instrumenten zur Beschaffung von Ökostrom. PPAs helfen Ihnen auch, die EU-Taxonomie zu erfüllen, ohne direkt in Anlagen für erneuerbare Energien zu investieren. Darüber hinaus bieten PPAs Unternehmen eine gute Chance, sich langfristig gegen steigende Strompreise abzusichern.
Die Daten über die im Jahr 2020 in Europa abgeschlossenen PPA-Volumina deuten darauf hin, dass die Nachfrage nach PPAs weiterhin stark ist und nicht unter der COVID 19-Pandemie gelitten hat.
PPAs bringen verschiedene Vorteile mit sich, darunter langfristige Preisstabilität und Risikominderung beim Stromverkauf und -einkauf. Für Energieerzeuger sind sie eine hervorragende Möglichkeit zur Finanzierung ihrer Anlagen für erneuerbare Energien. Für Energieabnehmer sind PPAs eine nachhaltige Möglichkeit, ihren CO2-Fußabdruck zu verringern, die EU-Taxonomie zu erfüllen und ihre Marke nachhaltiger und grüner zu machen.
Die positiven Eigenschaften von PPAs wurden auch von der Europäischen Kommission (EK) anerkannt, die die nationalen Regierungen dazu auffordert, diese langfristigen Verträge zu fördern. Die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht Maßnahmen vor, um die Einführung von PPAs in den EU-Mitgliedstaaten zu fördern. Sie wurde von der Europäischen Kommission am 14. Juli 2021 veröffentlicht.
Zu diesen Maßnahmen gehören Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind außerdem verpflichtet, alle unangemessenen Hindernisse zu minimieren. Gleichzeitig will die EU-Kommission die Regulierungsmaßnahmen für PPAs zum Nutzen der Verbraucher und Erzeuger erneuerbaren Stroms stärken.
Die Änderung der EK muss vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat gebilligt werden. Erst dann wird sie verbindlich und in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten aufgenommen. Dieser Schritt seitens der EU würde PPAs, die sich ohnehin bereits im Aufwind befinden, zweifelsohne einen weiteren Schub verschaffen.
Die EU-Taxonomieverordnung wird zweifellos den Druck auf Unternehmen erhöhen, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und klimaneutral zu werden. PPAs sind eine geeignete Lösung für Unternehmen, um ihre Klimaziele zu erreichen und der EU-Taxonomie zu entsprechen.
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